Altersvorsorge im Schweizer 3-Säulen-Prinzip

So könnte man vereinfacht den informativen Abend vom 22. März im CULTIBO umschreiben, zu dem die Moderatorin Siv Lehmann einlud.

 

Kein geringerer als der Wirtschaftswissenschaftler Miha Berkopec von Solothurn - ursprünglich aus Slowenien - stellte die Thematik anschaulich und in perfektem Deutsch souverän dar. Er war während 18 Jahren europaweit tätig und zog im Jahr 2014 mit seiner Familie in die Schweiz.

Das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip mit AHV, BVG und privater Vorsorge ist durch die Bundesverfassung geregelt und enthält bewusst einen persönlichen Spielraum für die Altersvorsorge.

Bei der AHV (Alters- und Hinterlassenen Versicherung) hat man im Unterschied zur Pensionskasse (BVG = berufliches Vorsorge-Gesetz) kein persönliches Sparkonto, sondern alle zahlen im Umlageverfahren auf einen gemeinsamen „Topf“ ein und erhalten im Pensionsalter eine entsprechende Rente. Die Höhe hängt von der Anzahl einbezahlter Jahre und einbezahlter Beträge ab. Die maximal ausbezahlte Rente ab 65 (64 für Frauen) beträgt pro Monat derzeit Fr. 2.350.- (wird alle zwei Jahre angepasst). Finanziert wird diese 1. Säule zu rund 80 % durch diese obligatorischen Beiträge, die restlichen 20 % fliessen im Wesentlichen aus einem Teil der Mehrwertssteuer und der Tabak-und Alkoholsteuer ein. Siv Lehmann ermutigte dazu, alle fünf Jahre einen „IK-Auszug“ (Individuelles Konto) anzufordern und die Lohnabrechnungen aufzubewahren, da leider nicht immer alle Firmen seriös in die AHV einzahlen. Nach fünf Jahren verjährt die Möglichkeit, Beiträge einzufordern.

Bei der BVG handelt es sich um ein „Kapitaldeckungsverfahren“, d.h. es ist ein individuelles Sparkonto. Die obligatorischen Prämien werden vom Arbeitgeber abgezogen und der Pensionskasse überwiesen, ähnlich der AHV, die der Arbeitgeber dem AHV-Fonds überweist. Beide Seiten zahlen in den meisten Fällen je die Hälfte der Beträge. Die Rente wird aus dem sog. „Umwandlungssatz“ berechnet, der jetzt 6.8 % beträgt und durch das Parlament festgelegt wird. Es ist ein Mindestbetrag und errechnet sich aus dem angesparten Kapital. Ein Faktor, der ebenfalls gesetzlich und regelmässig festgelegt wird, ist der „Mindestzinssatz“ für die verwalteten Pensionsgelder. Dieser beträgt derzeit 1.25 %. Was den Schreibenden wirklich überrascht hat zu erfahren: Wir haben in der Schweiz über 2000! Pensionskassen (und alle dürfen ein bisschen verdienen dabei)!

Bei der dritten Säule, der privaten Vorsorge, spricht man von 3a und 3b. Erstere ist eine gebundene und steuerlich begünstigte Vorsorge, auf die erst ab dem 63. Alter verfügt werden kann. Der max. steuerlich abziehbare Betrag bei Angestellten mit BVG (Äufnung) pro Jahr liegt derzeit bei Fr. 6.768.-. Konten bei 3b sind steuerlich nicht in der Weise begünstigt, dafür kann schon früher über das Geld verfügt werden.

Diese (technischen) Angaben wurden gegengeprüft durch Miha Berkopec, und er steht als kompetenter Berater gerne zur Verfügung. Seine Adresse ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Text und Bilder: Werner Menzi

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